Phishing und Fake-Shops
Phishing-Nachrichten und Fake-Shops zielen auf deine Zugangsdaten und dein Geld. Wer die typischen Merkmale kennt und weiß, was nach einem Fehler zu tun ist, begrenzt den Schaden.
Bei Phishing versuchen Betrüger, dir per E-Mail, SMS oder Anruf Zugangsdaten oder Zahlungen zu entlocken. Ein Fake-Shop sieht aus wie ein normaler Online-Shop, liefert aber nicht, obwohl du bezahlt hast. Die folgenden Merkmale stammen von der Verbraucherzentrale, dem BSI und der Polizei. Kein einzelnes Merkmal beweist etwas. Je mehr zusammenkommen, desto vorsichtiger solltest du sein.
Woran du Phishing erkennst
- Sprache: Fehlerhaftes Deutsch, fehlende Umlaute oder kyrillische Zeichen deuten auf eine Übersetzung hin.
- Anrede: Unpersönliche Anreden wie „Sehr geehrter Kunde“ sind ein Warnsignal. Eine persönliche Anrede beweist aber nicht, dass die Nachricht echt ist.
- Druck: Kurze Fristen und Drohungen, etwa mit einer Kontosperrung, sind typisch.
- Datenabfrage: Banken fragen PIN, TAN oder ähnliche Daten nie per E-Mail oder Telefon ab.
- Links, Anhänge, Formulare: Öffne unerwartete Dateien nicht. Rufe Login-Seiten selbst im Browser auf, statt dem Link in der Nachricht zu folgen.
- Kein Anlass: Die Nachricht kommt von einer Firma, bei der du kein Kunde bist, oder betrifft einen Vertrag oder eine Forderung, die du nicht kennst.
Absenderadressen lassen sich fälschen. Verlass dich deshalb nicht darauf, dass ein Name vertraut aussieht.
Woran du einen Fake-Shop erkennst
- Internetadresse: Zusätze an bekannten Adressen, etwa „.de.com“ statt „.de“, oder ein Angebot, das nicht zur Adresse passt.
- Zahlung: Erst werden mehrere Zahlungsarten gezeigt, bei der Bestellung bleibt nur Vorkasse.
- Preis: Auffallend niedrige Preise, gehäuft bei gefragten Produkten. Nicht jeder günstige Shop ist aber ein Fake.
- Gütesiegel: Erfundene Siegel, oder echte Siegel ohne Link zum Zertifikat.
- Bewertungen: Auffällig viele überschwängliche Lobeshymnen, die von Bewertungen auf anderen Portalen abweichen.
- AGB und Impressum: Holprige, maschinell wirkende AGB oder gar keine. Ein fehlendes Impressum ist ein klares Warnzeichen. Es kann auch unvollständig sein oder eine Adresse im Ausland nennen.
Eine Einschätzung liefert der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale.
Was du nach einem Fehler tust
Du hast auf einen Link geklickt, aber nichts eingegeben:
- Aktualisiere den Virenschutz und prüfe den ganzen Computer.
- Prüfe, ob Virenschutz, Browser und Betriebssystem automatisch aktualisiert werden.
- Waren Zugangsdaten auf dem Rechner gespeichert, ändere PIN, Passwörter und Sicherheitsfragen.
Du hast PIN, Passwort, Konto- oder Kartennummer eingegeben:
- Kontaktiere sofort den echten Anbieter und lass Konto oder Karte bei Bedarf sperren. Der Sperr-Notruf ist 116 116.
- Ändere Passwörter und Sicherheitsfragen umgehend.
- Prüfe deine Kontoauszüge genau.
- Erstatte Strafanzeige bei der Polizei.
- Wurde ein E-Mail-Konto erbeutet, ändere die Passwörter aller Konten, die diese Adresse als Benutzernamen nutzen.
Du hast bei einem Fake-Shop bezahlt:
- Rufe sofort deine Bank an und frage, ob die Zahlung gestoppt oder zurückgebucht werden kann. Das Zeitfenster ist laut Verbraucherzentrale sehr knapp, eine Lastschrift lässt sich bis zu acht Wochen zurückbuchen.
- Bei PayPal, Klarna, Wero und ähnlichen Diensten informierst du den Zahlungsdienst umgehend.
- Sichere Belege: Bestellbestätigung, Rechnung, E-Mails und Screenshots des Angebots.
- Melde Betrug auf Plattformen wie Kleinanzeigen oder in sozialen Netzwerken dem Betreiber.
- Erstatte Anzeige bei der Polizei oder in der Online-Wache. Laut Polizei lassen sich Fake-Shops so oft löschen.
- Prüfe weiter deine Kontobewegungen. Unterlagen kannst du bei der Verbraucherzentrale prüfen lassen.
Allgemein zu den ersten 30 Minuten nach einem Betrug steht auf der Seite Betrogen worden? Das tust du jetzt, zu Rückbuchungen auf der Seite Zahlungen zurückholen.
Andere Wege als die E-Mail
Nach Angaben des BSI läuft Phishing nicht nur über E-Mails. Dazu gehören SMS, etwa angeblich von Paketdiensten oder mit Zahlungsaufforderungen von Shops, QR-Codes in Nachrichten und Anrufe angeblicher Polizei, Bank oder IT-Support. Gefälschte Seiten kopieren Logo und Design. Verkürzte Links verbergen das Ziel.
Wenn jemand deine Identität missbraucht
Kommt eine Zahlungsaufforderung für etwas, das du nie bestellt hast, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen:
- Reagiere sofort.
- Erstatte für jeden Einzelfall Anzeige bei der Polizei, auch online. Das hilft, Forderungen als unwirksam zurückzuweisen.
- Informiere alle Firmen mit Rechnung oder Mahnung schriftlich und lass die Echtheit der Forderung prüfen.
- Benachrichtige Zahlungsdienste, Banken und Kreditkartenfirmen.
- Melde den Missbrauch bei Auskunfteien wie Schufa und Crif Bürgel. Beide bieten dafür eine Einmeldung auf ihren Websites an.
- Lege gegen Mahnbescheide Widerspruch ein.
- Ändere Passwörter wichtiger Konten (E-Mail, Banking, soziale Netzwerke, Bezahldienste) und aktiviere die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
- Warne dein Umfeld, wenn dein Postfach gehackt wurde oder ein gefälschtes Profil kursiert, und melde Fake-Profile den Netzwerkbetreibern.
- Hol eine kostenlose Auskunft bei der Schufa und anderen Auskunfteien ein und prüfe die Einträge. Wie du sie anforderst, steht auf den Seiten der Auskunfteien.
Anlaufstellen in Deutschland
- Verbraucherzentrale: Phishing-Radar und Fakeshop-Finder.
- Polizei: Anzeige über die Online-Wachen der Länder oder die örtliche Dienststelle, Informationen unter polizei-beratung.de.
- BSI: Service-Center unter 0800 274 1000.
- BaFin: Verbraucherbereich zum Erkennen von Finanzbetrug, mit Warnmeldungen zu unerlaubten Finanzangeboten.
Die Stellen in Österreich, der Schweiz und Belgien stehen auf der Seite Betrogen worden? Das tust du jetzt.
Wie verbreitet ist Cyberkriminalität?
Laut dem Bundeslagebild Cybercrime des Bundeskriminalamts für das Jahr 2024 wurden 131.391 Cyberstraftaten mit Tatort in Deutschland erfasst. Dazu kommen 201.877 Taten, die aus dem Ausland oder von unbekanntem Ort aus begangen wurden. Phishing und Fake-Shops sind nur ein Teil davon.
Stand der Quellen
Die Quellen wurden am 14. Oktober 2026 gelesen. Die BKA-Zahlen stammen aus der Berichterstattung von cash-online.de über das Bundeslagebild. Die Originalseite des BKA konnte nicht direkt abgerufen werden. Prüfe die Werte bei Bedarf auf bka.de.
Zusammenfassung
- Banken fragen PIN und TAN nie per E-Mail oder Telefon ab. Rufe Login-Seiten selbst im Browser auf.
- Kein einzelnes Merkmal beweist einen Betrug. Mehrere Warnzeichen zusammen sind ein Grund zur Vorsicht.
- Nach einer Zahlung an einen Fake-Shop zählt Zeit: sofort die Bank anrufen und Belege sichern.
- Wurde ein E-Mail-Konto erbeutet, ändere die Passwörter aller verknüpften Konten.
Hast du es verstanden?
Welche Daten fragt eine Bank nie per E-Mail oder Telefon ab?
PIN, TAN oder ähnliche Zugangsdaten.
Woran erkennst du einen Fake-Shop an der Zahlung?
Zuerst werden mehrere Zahlungsarten gezeigt, bei der Bestellung bleibt nur Vorkasse.
Was tust du nach einer Zahlung an einen Fake-Shop als Erstes?
Du rufst sofort deine Bank an und fragst, ob die Zahlung gestoppt oder zurückgebucht werden kann. Das Zeitfenster ist sehr knapp.
Quellen und Weiterlesen
- Verbraucherzentrale, Phishing-Mails: Woran Sie sie erkennen und worauf Sie achten müssen. Quelle ansehen ↗
- BSI, Passwortdiebstahl durch Phishing. Quelle ansehen ↗
- Verbraucherzentrale, Abzocke online: Wie erkenne ich Fakeshops im Internet?. Quelle ansehen ↗
- Polizeiliche Kriminalprävention, Fakeshops. Quelle ansehen ↗
- Verbraucherzentrale Niedersachsen, Tipps gegen Identitätsdiebstahl. Quelle ansehen ↗
- Verbraucherzentrale, Fakeshop-Finder. Quelle ansehen ↗
- cash-online.de, BKA-Bundeslagebild Cybercrime 2024. Quelle ansehen ↗
- BaFin, Finanzbetrug erkennen. Quelle ansehen ↗
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