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Einen Anbieter prüfen

Vier Prüfschritte in fester Reihenfolge. Sie dauern ein paar Minuten und sortieren den allergrößten Teil unseriöser Angebote aus.

1 Min. Lesezeit Zuletzt geprüft: 2026-09-09

Schritt eins: die Zulassung. Steht der Anbieter im öffentlichen Register einer europäischen Finanzaufsicht? Diese Register kann jeder kostenlos durchsuchen, in Deutschland etwa die Unternehmensdatenbank der BaFin. Findest du ihn dort nicht, hörst du hier auf.

Schritt zwei: der Vertragspartner. Mit welcher Firma schließt du den Vertrag? Das steht im Impressum und in den Vertragsunterlagen, nicht in der Werbung. Oft wirbt eine regulierte Firma, während eine andere Firma in einem fernen Land den Vertrag mit dir schließt.

Schritt drei: die Auszahlung. Such gezielt nach Erfahrungen mit Auszahlungen, etwa mit dem Namen des Anbieters und dem Wort Auszahlung. Bei unseriösen Anbietern klappt das Einzahlen reibungslos und das Auszahlen nicht. Das ist das verlässlichste einzelne Merkmal überhaupt.

Schritt vier: wie du angesprochen wurdest. Hat sich jemand bei dir gemeldet, oder hast du selbst gesucht? Seriöse Anbieter rufen niemanden an, drängen nicht und versprechen keine Renditen. Wer dich zum Einzahlen drängt, will genau das und sonst nichts.

Prüf deinen eigenen Anbieter

Sechs Fragen zu einem Angebot, das du gerade prüfst. Nichts davon wird gespeichert oder verschickt.

Zusammenfassung

  • Register, Vertragspartner, Auszahlungen, Ansprache. In dieser Reihenfolge.
  • Maßgeblich ist die vertragsschließende Gesellschaft, nicht die werbende.
  • Reibungsloses Einzahlen bei schwierigem Auszahlen ist das deutlichste Signal.

Hast du es verstanden?

Welche Gesellschaft ist für deinen Schutz maßgeblich?

Die Firma, mit der du den Vertrag schließt. Die Zulassung einer Schwesterfirma schützt dich nicht.

Was sind Warnlisten der Aufsichtsbehörden?

Kostenlose Listen der Aufsichtsbehörden mit Firmen, die ohne Erlaubnis arbeiten. Sie werden laufend aktualisiert.

Welches Merkmal war bei dokumentierten Zusammenbrüchen zentral?

Dass das Geld der Kunden nicht getrennt aufbewahrt wurde und keine unabhängige Stelle es verwahrt hat.

Quellen und Weiterlesen

  • Offizielle BaFin-Unternehmensdatenbank zur Prüfung, ob ein Anbieter zugelassen ist. Quelle ansehen ↗

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