Einen Anbieter prüfen
Vier Prüfschritte in fester Reihenfolge, die sich in wenigen Minuten erledigen lassen und den weit überwiegenden Teil unseriöser Angebote ausschließen.
Schritt eins: Zulassung. Steht der Anbieter im öffentlichen Register einer europäischen Aufsichtsbehörde? Diese Register sind frei durchsuchbar. Findest du ihn nicht, hörst du hier auf.
Schritt zwei: Vertragspartner. Mit welcher juristischen Person schließt du ab? Das steht im Impressum und in den Vertragsunterlagen, nicht in der Werbung. Häufig wirbt eine regulierte Gesellschaft, während eine andere in einem Drittstaat den Vertrag schließt.
Schritt drei: Auszahlung. Suche gezielt nach Berichten über Auszahlungen. Bei unseriösen Anbietern funktioniert das Einzahlen reibungslos und das Auszahlen nicht. Das ist das zuverlässigste einzelne Merkmal überhaupt.
Schritt vier: Ansprache. Wurdest du kontaktiert oder hast du selbst gesucht? Seriöse Anbieter rufen niemanden an, drängen nicht und versprechen keine Renditen. Wer dich zum Einzahlen drängt, will genau das und nichts anderes.
Die Registerprüfung sollte über die Datenbanken der nationalen Aufsichtsbehörden sowie das zentrale Register der europäischen Aufsichtsbehörde erfolgen. Zusätzlich veröffentlichen viele Aufsichten Warnlisten zu Unternehmen, die ohne Erlaubnis tätig sind. Diese Listen sind kostenlos einsehbar und werden regelmäßig aktualisiert.
Bei Konzernstrukturen ist die vertragsschließende Gesellschaft maßgeblich, da sich Aufsicht, Anlegerschutz und Rechtsweg nach deren Sitz richten. Eine Zulassung einer Schwestergesellschaft in einem Mitgliedstaat entfaltet keine Schutzwirkung für Verträge, die mit einer Gesellschaft in einem Drittstaat geschlossen werden.
Ein weiteres prüfbares Merkmal ist die Trennung von Kundengeldern und die benannte verwahrende Stelle. Bei regulierten Anbietern ist diese Angabe verfügbar. Fehlt sie oder verweist sie auf eine verbundene Gesellschaft, entfällt die unabhängige Kontrolle über die Existenz der Bestände, was in den dokumentierten Zusammenbrüchen die zentrale Schadensursache war.
Drei Sätze zum Mitnehmen
- Register, Vertragspartner, Auszahlungen, Ansprache. In dieser Reihenfolge.
- Maßgeblich ist die vertragsschließende Gesellschaft, nicht die werbende.
- Reibungsloses Einzahlen bei schwierigem Auszahlen ist das deutlichste Signal.
Hast du es verstanden?
Welche Gesellschaft ist für deinen Schutz maßgeblich?
Die vertragsschließende. Die Zulassung einer Schwestergesellschaft schützt dich nicht.
Was sind Warnlisten der Aufsichtsbehörden?
Kostenlose, regelmäßig aktualisierte Listen von Unternehmen, die ohne Erlaubnis tätig sind.
Welches Merkmal war bei dokumentierten Zusammenbrüchen zentral?
Die fehlende Trennung von Kundengeldern und eine nicht unabhängige verwahrende Stelle.
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