Einen seriösen Broker finden
Das wichtigste Prüfkriterium ist die Zulassung durch eine Aufsichtsbehörde im eigenen Rechtsraum. Alles andere kommt danach.
Bevor du auf Gebühren oder Benutzeroberfläche schaust, prüfe eine einzige Sache: Ist der Anbieter bei einer Aufsichtsbehörde in der EU zugelassen, und steht er in deren öffentlichem Register?
Diese Register kannst du selbst durchsuchen. Der Anbieter muss dort mit vollem Namen und Sitz stehen. Findest du ihn nicht oder nur unter einer anderen Firma in einem fernen Land, hör an dieser Stelle auf.
Warnzeichen sind zuverlässig und immer dieselben: Anrufe oder Nachrichten, die dich zum Einzahlen drängen. Renditeversprechen. Ein persönlicher Berater, der dich betreut. Schwierigkeiten beim Auszahlen, während das Einzahlen reibungslos ging.
Bei seriösen Anbietern gibt es niemanden, der dich anruft. Du eröffnest ein Konto, überweist selbst und handelst selbst. Wer dir beim Reichwerden helfen will, will an dein Geld.
Innerhalb der EU gilt der Europäische Pass: Ein in einem Mitgliedstaat zugelassenes Wertpapierdienstleistungsunternehmen darf grenzüberschreitend tätig werden. Die Aufsicht liegt dann beim Herkunftsland, was für die Durchsetzung von Ansprüchen relevant ist. Prüfbar ist die Zulassung über die Register der nationalen Aufsichtsbehörden sowie über das zentrale Register der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde.
Zu unterscheiden ist die Verwahrung der Wertpapiere von der Verwahrung des Geldes. Wertpapiere werden als Sondervermögen für den Kunden verwahrt und fallen nicht in die Insolvenzmasse des Brokers. Guthaben auf dem Verrechnungskonto sind dagegen Einlagen und unterliegen der Einlagensicherung mit ihren Betragsgrenzen. Die Frage, bei welchem Institut das Verrechnungskonto geführt wird, ist deshalb Teil der Prüfung.
Ein häufiges Muster bei unseriösen Anbietern ist die Trennung zwischen einer regulierten Konzerngesellschaft, mit der geworben wird, und der tatsächlich vertragsschließenden Gesellschaft in einem Drittstaat. Maßgeblich ist ausschließlich, welche juristische Person im Vertrag steht. Diese Angabe findet sich in den Vertragsunterlagen und im Impressum, nicht in der Werbung.
Drei Sätze zum Mitnehmen
- Erst die Zulassung im öffentlichen Register prüfen, dann alles andere.
- Maßgeblich ist die Gesellschaft im Vertrag, nicht die in der Werbung.
- Bei seriösen Anbietern ruft dich niemand an.
Hast du es verstanden?
Was prüfst du bei einem Broker zuerst?
Ob er im öffentlichen Register einer Aufsichtsbehörde steht und mit welcher juristischen Person du den Vertrag schließt.
Worin unterscheidet sich der Schutz von Wertpapieren und Guthaben?
Wertpapiere sind Sondervermögen und insolvenzgeschützt. Guthaben sind Einlagen und unterliegen der Einlagensicherung mit Betragsgrenze.
Was ist ein zuverlässiges Warnzeichen?
Wenn dich jemand kontaktiert und zum Einzahlen drängt oder Renditen verspricht.
Passt dazu
- Einen Anbieter prüfenBetrugsschutz
- Wenn der Broker pleitegehtStufe 1
- Die Handelsoberfläche verstehenStufe 1