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Belgien

Seit 2026 gilt eine Kapitalertragsteuer von 10 Prozent auf realisierte Gewinne über einem Freibetrag von 10.000 Euro pro Person und Jahr. Daneben bestehen Börsensteuer und Quellensteuer auf Dividenden weiter.

2 Min. Lesezeit Zuletzt geprüft: 2026-09-04

Belgien war lange eines der wenigen Länder ohne Steuer auf Kursgewinne für Privatanleger. Das hat sich 2026 geändert.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine Steuer von 10 Prozent auf realisierte Gewinne aus Aktien, ETFs, Anleihen und Kryptowährungen. Der Freibetrag liegt bei 10.000 Euro pro Person und Jahr. Ein Paar hat entsprechend 20.000 Euro. Besteuert wird nur der Teil darüber.

Wichtig für Altbestände: Nur Wertsteigerungen ab dem 1. Januar 2026 sind betroffen. Als neuer Einstandswert gilt der Wert zum 31. Dezember 2025. Was du davor an Wertzuwachs hattest, bleibt steuerfrei.

Daneben bleiben die bisherigen Steuern bestehen: die Börsensteuer bei jedem Kauf und Verkauf sowie 30 Prozent Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen. Beides ist unabhängig vom neuen Freibetrag.

Drei Sätze zum Mitnehmen

  • 10 Prozent auf realisierte Gewinne über 10.000 Euro pro Person und Jahr.
  • Nur Wertsteigerungen ab dem 1. Januar 2026 sind betroffen.
  • Börsensteuer und 30 Prozent Quellensteuer auf Dividenden bleiben zusätzlich bestehen.

Hast du es verstanden?

Wie hoch ist der jährliche Freibetrag?

10.000 Euro pro Person, bei ungenutzter Übertragung über mehrere Jahre bis zu 15.000 Euro.

Was gilt für Gewinne aus der Zeit vor 2026?

Sie bleiben steuerfrei. Als Einstandswert gilt der Wert zum 31. Dezember 2025.

Welche Steuern bestehen daneben weiter?

Die Börsensteuer bei jeder Transaktion und 30 Prozent Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen.

Quellen und Weiterlesen

  • Gesetz zur Besteuerung von Kapitalgewinnen auf Finanzvermögen, vom belgischen Parlament am 3. April 2026 verabschiedet
  • Übersichten belgischer Finanzinstitute und Steuerkanzleien zur Meerwaardebelasting, Stand 2026

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