Wie werden Aktien und ETFs in Deutschland besteuert?
25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro, 30 Prozent Teilfreistellung bei Aktienfonds und die jährliche Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds.
Auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer. Zusammen sind das 26,375 Prozent, mit Kirchensteuer etwas mehr.
Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 Euro je Person und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Paaren. Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei, wenn du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast. Ohne diesen Auftrag wird zunächst Steuer abgeführt.
Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs mit mehr als 50 Prozent Aktienanteil sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, das nennt sich Teilfreistellung. Effektiv ergibt das rund 18,46 Prozent statt 26,375 Prozent. Bei Mischfonds sind es 15 Prozent, bei Anleihenfonds null.
Die Vorabpauschale trifft thesaurierende Fonds. Sie besteuert jedes Jahr einen kleinen angenommenen Ertrag, auch wenn du nichts verkaufst. Berechnet wird sie als Fondswert am Jahresanfang mal Basiszins mal 0,7. Mehr als die tatsächliche Wertsteigerung kann sie nie sein, und ohne Wertzuwachs fällt keine an. Beim späteren Verkauf wird abgezogen, was schon versteuert ist.
Für 2026 liegt der Basiszins bei 3,20 Prozent. Ein Beispiel: Lena hat Anfang 2026 genau 20.000 Euro in einem thesaurierenden Aktien ETF. 20.000 mal 3,20 Prozent mal 0,7 ergibt 448 Euro. Ist ihr ETF im Jahr um mindestens diesen Betrag gestiegen, ist das ihre Vorabpauschale. Wegen der Teilfreistellung sind davon 70 Prozent steuerpflichtig, rund 314 Euro. Mit 26,375 Prozent macht das knapp 83 Euro Steuer. Hat Lena einen Freistellungsauftrag und ihren Freibetrag von 1.000 Euro noch nicht ausgeschöpft, zahlt sie gar nichts.
Abgebucht wird die Steuer Anfang des Folgejahres, bei Lena also im Januar 2027. Lass deshalb etwas Geld auf dem Verrechnungskonto liegen. Verkauft Lena den ETF später, wird die schon versteuerte Vorabpauschale von ihrem Gewinn abgezogen. Sie zahlt also nicht doppelt, nur früher. Bist du in der Kirche, kommen 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer dazu, je nach Bundesland.
Wie hoch die Teilfreistellung ist, hängt davon ab, wie viele Aktien im Fonds stecken. Aktienfonds mit mehr als 50 Prozent Aktienquote bekommen 30 Prozent, Mischfonds ab 25 Prozent bekommen 15 Prozent, Anleihenfonds bekommen nichts. Bei Immobilienfonds sind es 60 Prozent, mit Schwerpunkt auf Immobilien im Ausland sogar 80 Prozent. Eine Haltefrist, nach der Gewinne steuerfrei werden, gibt es nicht mehr, außer für Altbestände, die vor 2009 gekauft wurden. Und noch etwas Praktisches: Bei einem deutschen Depot führt die Bank die Steuer automatisch ab. Liegt dein Depot im Ausland, musst du alles selbst in der Steuererklärung angeben.
| Deutschland | Österreich | Schweiz | Belgien | Frankreich | Italien | Spanien | Niederlande | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Satz auf Kursgewinne | 26,375 % | 27,5 % | 0 % für Privatanleger | 10 % | 31,4 % (Flat Tax) | 26 %, Krypto 33 % | 19 bis 30 % progressiv | 36 % auf fiktiven Ertrag |
| Freibetrag pro Jahr | 1.000 € | keiner | entfällt | 10.000 € | keiner | keiner | keiner | 59.357 € auf das Vermögen |
| Teilfreistellung | 30 % bei Aktienfonds | keine | entfällt | keine | keine | keine | keine | entfällt, anderes System |
| Haltefrist | keine | keine | entfällt | keine | keine | keine | keine | entfällt, anderes System |
| Jährliche Vorabbesteuerung | Vorabpauschale | ausschüttungsgleiche Erträge | keine | keine | keine | keine | keine | ja, auf das Gesamtvermögen |
| Dividenden | wie Kursgewinne | wie Kursgewinne | als Einkommen | 30 % Quellensteuer | wie Kursgewinne | wie Kursgewinne (26 %) | wie Kursgewinne | im fiktiven Ertrag enthalten |
| Besonderheit | Freistellungsauftrag nötig | steuereinfacher Broker wählen | gewerbsmäßiger Handel kostet die Steuerfreiheit | Börsensteuer je Transaktion | PEA und Assurance-vie mit Sonderregeln | 0,2 % Zusatzabgabe bei ausländischem Broker | Sparbasis gilt landesweit einheitlich | Besteuerung unabhängig vom Verkauf |
Steuern im Ländervergleich
Deutschland
Österreich
Schweiz
Belgien
Frankreich
Italien
Spanien
Niederlande
Zusammenfassung
- 26,375 Prozent ohne Kirchensteuer, effektiv rund 18,46 Prozent bei Aktien-ETFs.
- Freistellungsauftrag einrichten, sonst wird trotz Freibetrag abgeführt.
- Bei ausländischen Depots musst du alles selbst erklären.
Hast du es verstanden?
Wie hoch ist der effektive Steuersatz bei einem Aktien-ETF?
Rund 18,46 Prozent, weil wegen der Teilfreistellung nur 70 Prozent der Erträge steuerpflichtig sind.
Wann fällt keine Vorabpauschale an?
Wenn der Fonds im betreffenden Jahr keinen Wertzuwachs hatte.
Was ändert sich bei einem ausländischen Depot?
Es gibt keinen automatischen Steuerabzug, die Erklärungspflicht liegt vollständig bei dir.
Quellen und Weiterlesen
- Basiszins 2026 laut Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. Januar 2026 Quelle ansehen ↗
- Investmentsteuergesetz zu Teilfreistellung und Vorabpauschale
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