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Deutschland

25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro, 30 Prozent Teilfreistellung bei Aktienfonds und die jährliche Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds.

2 Min. Lesezeit Zuletzt geprüft: 2026-09-04

Auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer. Zusammen sind das 26,375 Prozent, mit Kirchensteuer etwas mehr.

Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 Euro je Person und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Paaren. Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei, wenn du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast. Ohne diesen Auftrag wird zunächst Steuer abgeführt.

Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, das nennt sich Teilfreistellung. Effektiv ergibt das rund 18,46 Prozent statt 26,375 Prozent. Bei Mischfonds sind es 15 Prozent, bei Anleihenfonds null.

Die Vorabpauschale trifft thesaurierende Fonds. Sie besteuert jährlich einen kleinen fiktiven Ertrag, auch ohne Verkauf. Berechnet wird sie als Fondswert am Jahresanfang mal Basiszins mal 0,7, begrenzt auf die tatsächliche Wertsteigerung. Ohne Wertzuwachs fällt keine an. Beim späteren Verkauf wird das Bereits Versteuerte abgezogen.

Steuern auf Kursgewinne im Ländervergleich
DeutschlandÖsterreichSchweizBelgien
Satz auf Kursgewinne26,375 %27,5 %0 % für Privatanleger10 %
Freibetrag pro Jahr1.000 €keinerentfällt10.000 €
Teilfreistellung30 % bei Aktienfondskeineentfälltkeine
Haltefristkeinekeineentfälltkeine
Jährliche VorabbesteuerungVorabpauschaleausschüttungsgleiche Erträgekeinekeine
Dividendenwie Kursgewinnewie Kursgewinneals Einkommen30 % Quellensteuer
BesonderheitFreistellungsauftrag nötigsteuereinfacher Broker wählengewerbsmäßiger Handel kostet die SteuerfreiheitBörsensteuer je Transaktion
Stand September 2026, vereinfacht. Steuerrecht ändert sich, prüfe die Zahlen vor jeder Entscheidung nach.

Drei Sätze zum Mitnehmen

  • 26,375 Prozent ohne Kirchensteuer, effektiv rund 18,46 Prozent bei Aktien-ETFs.
  • Freistellungsauftrag einrichten, sonst wird trotz Freibetrag abgeführt.
  • Bei ausländischen Depots musst du alles selbst erklären.

Hast du es verstanden?

Wie hoch ist der effektive Steuersatz bei einem Aktien-ETF?

Rund 18,46 Prozent, weil wegen der Teilfreistellung nur 70 Prozent der Erträge steuerpflichtig sind.

Wann fällt keine Vorabpauschale an?

Wenn der Fonds im betreffenden Jahr keinen Wertzuwachs hatte.

Was ändert sich bei einem ausländischen Depot?

Es gibt keinen automatischen Steuerabzug, die Erklärungspflicht liegt vollständig bei dir.

Quellen und Weiterlesen

  • Basiszins 2026 laut Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. Januar 2026
  • Investmentsteuergesetz zu Teilfreistellung und Vorabpauschale

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