Schweiz
Private Kapitalgewinne sind steuerfrei. Besteuert werden Dividenden als Einkommen und das Depot als Vermögen. Wer als gewerbsmäßig eingestuft wird, verliert die Steuerfreiheit.
Die Schweiz ist für Privatanleger ungewöhnlich günstig. Verkaufst du eine Aktie mit Gewinn, ist dieser Kapitalgewinn für Privatpersonen grundsätzlich steuerfrei.
Besteuert wird dafür anderes. Dividenden und Zinsen gelten als Vermögensertrag und werden als Einkommen versteuert. Zusätzlich zählt dein Depot zum steuerbaren Vermögen und unterliegt der kantonalen Vermögenssteuer.
Auf Schweizer Dividenden und Zinsen werden 35 Prozent Verrechnungssteuer vorab abgezogen. Dieses Geld ist nicht verloren: Du holst es dir über die Steuererklärung zurück, wenn du die Erträge korrekt deklarierst.
Die entscheidende Falle heißt gewerbsmäßiger Wertschriftenhandel. Wer sehr häufig handelt, mit Krediten arbeitet oder einen großen Teil seines Einkommens aus Kursgewinnen bezieht, kann als gewerbsmäßig eingestuft werden. Dann sind die Gewinne einkommenssteuerpflichtig, samt Sozialabgaben.
Kaufst du eine Aktie und verkaufst sie später teurer, ist der Kapitalgewinn für Privatpersonen einkommenssteuerfrei; die Regel gilt jedoch nur für Privatvermögen, und sobald die Steuerbehörde die Tätigkeit als gewerbsmäßig einstuft, werden die Gewinne wie normales Einkommen besteuert, einschließlich Sozialabgaben. Die Steuerfreiheit ist im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer verankert und wurde vom Bundesgericht mehrfach bestätigt, wobei Ausnahmen für Grundstückgewinne, Transponierungen, indirekte Teilliquidationen und Mantelhandel bestehen.
Als Richtlinien für die Einstufung als Privatanleger gelten unter anderem eine Mindesthaltedauer von sechs Monaten, Kapitalerträge von weniger als 50 Prozent des Nettoeinkommens, ein Transaktionsvolumen von höchstens dem Fünffachen des eigenen Vermögens, der Verzicht auf Derivate außer zur Absicherung sowie die Anlage ausschließlich eigener Mittel ohne Kreditfinanzierung. Diese Kriterien sind Orientierungspunkte, die Einstufung erfolgt im Einzelfall durch die kantonale Behörde.
Da einheitliche Regeln fehlen, prüfen die Kantone den Einzelfall, wobei rascher Handelsrhythmus, erforderliche Fachkenntnisse und Kreditfinanzierung die Aufmerksamkeit der Steuerämter wecken. Für die Praxis folgt daraus, dass die Steuerfreiheit von Kursgewinnen kein Freibrief für aktives Handeln ist, sondern gerade an dessen Zurückhaltung gebunden bleibt.
Drei Sätze zum Mitnehmen
- Kursgewinne steuerfrei, Dividenden als Einkommen, Depot als Vermögen.
- 35 Prozent Verrechnungssteuer holst du über die Steuererklärung zurück.
- Häufiger Handel auf Kredit kann die Steuerfreiheit kosten.
Hast du es verstanden?
Was ist in der Schweiz für Privatanleger steuerfrei?
Kapitalgewinne aus Privatvermögen. Dividenden und Zinsen sind steuerbares Einkommen.
Was passiert mit der Verrechnungssteuer von 35 Prozent?
Sie ist rückforderbar, wenn die Erträge in der Steuererklärung korrekt deklariert werden.
Welche Kriterien deuten auf gewerbsmäßigen Handel hin?
Kurze Haltedauern, hoher Anteil am Einkommen, großes Transaktionsvolumen, Derivate und Kreditfinanzierung.
Quellen und Weiterlesen
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Artikel 16 Absatz 3
- Kriterienkataloge der kantonalen Steuerbehörden zum gewerbsmäßigen Wertschriftenhandel
Passt dazu
- ÖsterreichSteuern nach Ländern
- BelgienSteuern nach Ländern
- DeutschlandSteuern nach Ländern