Österreich
27,5 Prozent Kapitalertragsteuer ab dem ersten Euro, kein Freibetrag, keine Spekulationsfrist. Thesaurierende Fonds werden jährlich über ausschüttungsgleiche Erträge besteuert.
Auf Kursgewinne, Dividenden, Anleihenerträge, Derivate und Kryptowährungen fallen 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer an. Anders als in Deutschland gibt es keinen Freibetrag, die Steuer greift ab dem ersten Euro.
Es gibt außerdem keine Spekulationsfrist. Egal ob du eine Aktie eine Woche oder zwanzig Jahre gehalten hast, der Gewinn wird gleich besteuert. Zinsen auf Sparbuch und Tagesgeld werden mit 25 Prozent besteuert.
Bei thesaurierenden Fonds gelten die nicht ausgeschütteten Erträge als ausschüttungsgleiche Erträge und sind jährlich zu versteuern, auch ohne dass Geld fließt. Ob das automatisch läuft, hängt davon ab, ob es sich um einen Meldefonds handelt, der seine Daten an die Kontrollbank übermittelt.
Zwei praktische Punkte: Wähle einen steuereinfachen Broker mit österreichischer depotführender Stelle, dann läuft alles automatisch. Und achte bei ETFs auf den Meldefondsstatus, sonst wird die Erklärung aufwendig.
Der Satz von 27,5 Prozent gilt auf Kursgewinne, Dividenden und ETF-Erträge ab dem ersten Euro ohne Freibetrag; Rechtsgrundlage ist der Sondersteuersatz nach Paragraf 27a des Einkommensteuergesetzes 1988, die Steuer wird beim Zufluss einbehalten, also beim Verkauf oder bei der Ausschüttung.
Bei ausländischen Dividenden rechnet Österreich nach den Doppelbesteuerungsabkommen höchstens 15 Prozent ausländische Quellensteuer auf die 27,5 Prozent an, sodass 12,5 Prozent im Inland verbleiben; darüber hinausgehende Quellensteuer ist nur über einen Rückerstattungsantrag im Ausland zu holen. Realisierte Verluste werden innerhalb des Depots automatisch gegengerechnet, ein Verlustvortrag in das Folgejahr ist jedoch nicht möglich.
Abweichend vom Sondersteuersatz unterliegen unverbriefte Derivate wie CFDs sowie Devisengeschäfte ohne Derivat grundsätzlich dem progressiven Einkommensteuertarif von 0 bis 55 Prozent; manche inländischen Broker führen freiwillig eine entsprechende Steuer ab. Diese Unterscheidung zwischen verbrieften und unverbrieften Produkten ist die praktisch bedeutsamste Besonderheit des österreichischen Systems.
Drei Sätze zum Mitnehmen
- 27,5 Prozent ab dem ersten Euro, kein Freibetrag, keine Haltefrist.
- Thesaurierer werden jährlich besteuert, auch ohne Geldfluss.
- CFDs fallen unter den progressiven Tarif, nicht unter die KESt.
Hast du es verstanden?
Gibt es in Österreich einen Freibetrag wie den deutschen Sparerpauschbetrag?
Nein. Die KESt greift ab dem ersten Euro.
Wie viel ausländische Quellensteuer wird angerechnet?
Nach Doppelbesteuerungsabkommen höchstens 15 Prozent, sodass 12,5 Prozent im Inland verbleiben.
Wie werden CFDs besteuert?
Als unverbriefte Derivate grundsätzlich nach dem progressiven Einkommensteuertarif von 0 bis 55 Prozent.
Quellen und Weiterlesen
- Paragraf 27a Einkommensteuergesetz 1988, Bundesministerium für Finanzen
- Übersichten zur KESt-Behandlung verbriefter und unverbriefter Derivate, Stand 2026
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