Wenn der Broker pleitegeht
Wertpapiere gehören dir und fallen nicht in die Insolvenzmasse. Bargeld auf dem Verrechnungskonto ist eine Einlage und nur bis 100.000 Euro geschützt.
Diese Frage stellen sich viele vor der ersten Einzahlung, und die Antwort ist beruhigender, als die meisten denken. Deine Wertpapiere gehören dir, nicht dem Broker. Er verwahrt sie nur.
Geht er pleite, werden die Bestände an dich oder an ein anderes Institut übertragen. Sie sind kein Teil der Insolvenzmasse und stehen den Gläubigern des Brokers nicht zu.
Anders sieht es beim Geld aus, das unangelegt auf dem Verrechnungskonto liegt. Das ist eine normale Einlage und über die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Kunde und Institut geschützt.
Praktische Folge: Größere Beträge nicht monatelang unangelegt herumliegen lassen. Und bei Krypto gilt das alles nicht. Coins auf einer Börse sind rechtlich in vielen Fällen keine Sondervermögen, weshalb dort ganz andere Regeln gelten.
Die Trennung zwischen Eigen- und Kundenvermögen ist aufsichtsrechtlich vorgeschrieben. Wertpapiere werden in der Regel in Sammelverwahrung bei einem Zentralverwahrer gehalten, wobei der Kunde Miteigentum am Sammelbestand erwirbt. Dieses Miteigentum begründet ein Aussonderungsrecht in der Insolvenz.
Das verbleibende Risiko ist kein Eigentums-, sondern ein Abwicklungsrisiko: Bei Unregelmäßigkeiten in der Buchführung oder bei unzulässiger Verwendung von Kundenbeständen kann eine Lücke entstehen. Für diesen Fall greifen Anlegerentschädigungseinrichtungen, deren Deckung deutlich unter der Einlagensicherung liegt und typischerweise einen prozentualen Anteil bis zu einer festen Obergrenze umfasst.
Bei Kryptowerten ist die Rechtslage abhängig von der Ausgestaltung des Verwahrgeschäfts und vom Sitz des Anbieters. Bei zentralen Handelsplattformen ohne getrennte Verwahrung besteht regelmäßig lediglich ein schuldrechtlicher Herausgabeanspruch, der in der Insolvenz zu einer einfachen Insolvenzforderung wird. Genau diese Konstellation hat sich in mehreren Zusammenbrüchen zulasten der Kunden ausgewirkt.
| Ort | Rechtsstellung | Bei Insolvenz des Anbieters |
|---|---|---|
| Wertpapiere im Depot | Sondervermögen, dein Eigentum | werden ausgesondert und übertragen |
| Guthaben auf dem Verrechnungskonto | Einlage | geschützt bis 100.000 € je Institut |
| Fondsanteile | Sondervermögen | fallen nicht in die Insolvenzmasse |
| Kryptowerte auf einer Plattform | oft nur ein Anspruch | einfache Forderung im Verfahren |
| Kryptowerte in eigener Wallet | du hältst die Schlüssel | unberührt, dafür trägst du den Verlustrisiken selbst |
| CFD-Konto | Vertrag mit dem Anbieter | Forderung gegen den Anbieter |
Drei Sätze zum Mitnehmen
- Wertpapiere sind dein Eigentum und insolvenzfest.
- Unangelegtes Geld ist eine Einlage und nur bis 100.000 Euro geschützt.
- Bei Krypto auf einer Börse gilt dieser Schutz in der Regel nicht.
Hast du es verstanden?
Was passiert mit deinen Aktien bei einer Broker-Insolvenz?
Sie sind dein Eigentum, werden ausgesondert und übertragen. Sie gehören nicht zur Insolvenzmasse.
Wogegen schützt die Anlegerentschädigung?
Gegen Lücken durch Unregelmäßigkeiten in der Verwahrung, mit deutlich geringerer Deckung als die Einlagensicherung.
Warum ist die Lage bei Krypto-Börsen anders?
Ohne getrennte Verwahrung besteht oft nur ein schuldrechtlicher Anspruch, der in der Insolvenz zur einfachen Forderung wird.
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