Zum Inhalt springen
Zerotoinvest

Wenn der Broker pleitegeht

Wertpapiere gehören dir und fallen nicht in die Insolvenzmasse. Bargeld auf dem Verrechnungskonto ist eine Einlage und nur bis 100.000 Euro geschützt.

1 Min. Lesezeit Zuletzt geprüft: 2026-09-04

Diese Frage stellen sich viele vor der ersten Einzahlung, und die Antwort ist beruhigender, als die meisten denken. Deine Wertpapiere gehören dir, nicht dem Broker. Er verwahrt sie nur.

Geht er pleite, werden die Bestände an dich oder an ein anderes Institut übertragen. Sie sind kein Teil der Insolvenzmasse und stehen den Gläubigern des Brokers nicht zu.

Anders sieht es beim Geld aus, das unangelegt auf dem Verrechnungskonto liegt. Das ist eine normale Einlage und über die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Kunde und Institut geschützt.

Praktische Folge: Größere Beträge nicht monatelang unangelegt herumliegen lassen. Und bei Krypto gilt das alles nicht. Coins auf einer Börse sind rechtlich in vielen Fällen keine Sondervermögen, weshalb dort ganz andere Regeln gelten.

Wie sicher liegt dein Geld wo
OrtRechtsstellungBei Insolvenz des Anbieters
Wertpapiere im DepotSondervermögen, dein Eigentumwerden ausgesondert und übertragen
Guthaben auf dem VerrechnungskontoEinlagegeschützt bis 100.000 € je Institut
FondsanteileSondervermögenfallen nicht in die Insolvenzmasse
Kryptowerte auf einer Plattformoft nur ein Ansprucheinfache Forderung im Verfahren
Kryptowerte in eigener Walletdu hältst die Schlüsselunberührt, dafür trägst du den Verlust­risiken selbst
CFD-KontoVertrag mit dem AnbieterForderung gegen den Anbieter
Der entscheidende Unterschied ist, ob dir die Sache gehört oder ob du nur eine Forderung hast.

Drei Sätze zum Mitnehmen

  • Wertpapiere sind dein Eigentum und insolvenzfest.
  • Unangelegtes Geld ist eine Einlage und nur bis 100.000 Euro geschützt.
  • Bei Krypto auf einer Börse gilt dieser Schutz in der Regel nicht.

Hast du es verstanden?

Was passiert mit deinen Aktien bei einer Broker-Insolvenz?

Sie sind dein Eigentum, werden ausgesondert und übertragen. Sie gehören nicht zur Insolvenzmasse.

Wogegen schützt die Anlegerentschädigung?

Gegen Lücken durch Unregelmäßigkeiten in der Verwahrung, mit deutlich geringerer Deckung als die Einlagensicherung.

Warum ist die Lage bei Krypto-Börsen anders?

Ohne getrennte Verwahrung besteht oft nur ein schuldrechtlicher Anspruch, der in der Insolvenz zur einfachen Forderung wird.

Passt dazu

Wie es weitergeht

Nächste LektionEin Depot eröffnen