Niederlande
Die Niederlande besteuern nicht den tatsächlichen Gewinn, sondern einen angenommenen Ertrag auf dein gesamtes Vermögen oberhalb eines Freibetrags. Ob du verkauft hast oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Das niederländische System unterscheidet sich grundlegend von allen anderen hier vorgestellten Ländern. Es gibt keine Steuer auf tatsächlich realisierte Kursgewinne. Stattdessen wird dein gesamtes Vermögen am 1. Januar erfasst und mit einem angenommenen, fiktiven Ertrag versteuert, unabhängig davon, was du tatsächlich verdient oder verloren hast.
Dieses sogenannte Box 3 funktioniert so: Bis zu einem Freibetrag von 59.357 Euro pro Person bleibt Vermögen steuerfrei. Für den Teil darüber wird ein angenommener Ertrag unterstellt, für 2026 sind das 1,28 Prozent auf Bankguthaben und 6,00 Prozent auf Anlagen wie Aktien, ETFs und Kryptowerte. Schulden mindern die Bemessungsgrundlage mit angenommenen 2,70 Prozent.
Auf diesen angenommenen Ertrag werden 36 Prozent Steuer fällig, nicht auf den tatsächlichen Gewinn. Wer also mit Aktien im Wert von 100.000 Euro tatsächlich nichts verdient oder sogar verloren hat, zahlt trotzdem Steuer auf die unterstellten 6 Prozent Ertrag.
Seit 2025 gibt es eine Ausweichmöglichkeit: Wer nachweisen kann, dass sein tatsächlicher Ertrag niedriger war als der fiktive, kann sich stattdessen nach dem echten Ertrag besteuern lassen.
Box 3 ist Teil eines Drei-Boxen-Systems der niederländischen Einkommensteuer, das Einkommen aus Arbeit und Eigenheim, aus wesentlichen Unternehmensbeteiligungen und aus Sparen und Anlegen getrennt besteuert. Die Vermögensrendite wird nicht am tatsächlichen Ergebnis, sondern an einem für die jeweilige Vermögenskategorie festgelegten fiktiven Satz bemessen, der jährlich neu festgesetzt wird.
Für 2026 gelten laut Ankündigung der Steuerbehörde ein vorläufiger fiktiver Ertrag von 1,28 Prozent auf Bankguthaben, ein endgültig festgesetzter Satz von 6,00 Prozent auf sonstige Vermögenswerte einschließlich Aktien, ETFs und Kryptowerten, sowie 2,70 Prozent auf anrechenbare Schulden oberhalb einer Schuldenschwelle von 3.800 Euro pro Person. Auf den daraus berechneten Gesamtertrag wird ein einheitlicher Satz von 36 Prozent erhoben.
Das System befindet sich seit einer Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs in einer mehrjährigen Übergangsphase. Seit dem Steuerjahr 2025 können Steuerpflichtige im Rahmen der Gegenbeweisregelung nachweislich niedrigere tatsächliche Erträge geltend machen und werden dann nach diesen statt nach dem fiktiven Satz besteuert. Nach aktuellem Planungsstand soll ab 2028 vollständig auf eine Besteuerung des tatsächlichen Ertrags umgestellt werden, was sich politisch noch ändern kann.
Zusammenfassung
- Besteuert wird ein angenommener Ertrag auf das Gesamtvermögen, nicht der tatsächliche Gewinn.
- Für 2026 gelten 59.357 Euro Freibetrag pro Person und 6,00 Prozent unterstellter Ertrag auf Anlagen, versteuert mit 36 Prozent.
- Seit 2025 kann ein nachweislich niedrigerer tatsächlicher Ertrag stattdessen angesetzt werden.
Hast du es verstanden?
Worauf wird in Box 3 tatsächlich Steuer erhoben?
Auf einen fiktiven, angenommenen Ertrag auf das Vermögen oberhalb des Freibetrags, nicht auf den tatsächlich erzielten Gewinn.
Was passiert, wenn du mit deinen Aktien tatsächlich nichts verdient hast?
Du zahlst trotzdem Steuer auf den für diese Kategorie unterstellten fiktiven Ertrag, sofern du keinen niedrigeren tatsächlichen Ertrag nachweist.
Seit wann kann ein niedrigerer tatsächlicher Ertrag geltend gemacht werden?
Seit dem Steuerjahr 2025, im Rahmen der sogenannten Gegenbeweisregelung.
Quellen und Weiterlesen
- Belastingdienst, offizielle Berechnung des Box-3-Einkommens für 2026 Quelle ansehen ↗
Passt dazu
- BelgienSteuern nach Ländern
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