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Kapitalertragsteuer in Italien 2026

26 Prozent Pauschalsteuer auf Kursgewinne, Dividenden und Zinsen, unabhängig von der Haltedauer. Kryptogewinne werden ab 2026 mit 33 Prozent deutlich höher besteuert als klassische Wertpapiere.

1 Min. Lesezeit Zuletzt geprüft: 2026-09-09

Italien besteuert Kapitalerträge aus Aktien, ETFs, Fonds und Anleihen mit einer einheitlichen Pauschale von 26 Prozent, der Imposta Sostitutiva. Diese Ersatzsteuer gilt unabhängig davon, ob du eine Position einen Tag oder zehn Jahre gehalten hast, eine Haltefrist mit Vorteil gibt es nicht.

Eine Ausnahme bilden italienische und bestimmte ausländische Staatsanleihen, für die ein ermäßigter Satz von 12,5 Prozent gilt.

Bei Kryptowerten hat sich die Lage 2026 deutlich verschärft. Bis 2025 galten ebenfalls 26 Prozent samt einem Freibetrag von 2.000 Euro pro Jahr. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der Satz bei 33 Prozent, und der Freibetrag ist vollständig entfallen.

Wer über einen ausländischen Broker handelt, zahlt zusätzlich die IVAFE, eine jährliche Vermögensabgabe von 0,2 Prozent auf den durchschnittlichen Depotwert, weil ausländische Depots die italienische Steuer nicht automatisch einbehalten.

Zusammenfassung

  • 26 Prozent Pauschalsteuer auf die meisten Wertpapiergewinne, ohne Haltefristvorteil.
  • Kryptogewinne werden seit 2026 mit 33 Prozent besteuert, der Freibetrag ist entfallen.
  • Ausländische Depots zahlen zusätzlich 0,2 Prozent Vermögensabgabe pro Jahr.

Hast du es verstanden?

Wie hoch ist die reguläre Kapitalertragsteuer in Italien?

26 Prozent, unabhängig von der Haltedauer.

Was änderte sich 2026 bei der Besteuerung von Kryptogewinnen?

Der Satz stieg von 26 auf 33 Prozent, und der bisherige Freibetrag von 2.000 Euro entfiel vollständig.

Welche Zusatzabgabe zahlen Nutzer ausländischer Broker?

Die IVAFE, eine jährliche Vermögensabgabe von 0,2 Prozent auf den durchschnittlichen Depotwert.

Gibt es in Italien einen Freibetrag auf Kapitalerträge?

Nein. Auf Gewinne aus Aktien, ETFs und Fonds fallen die 26 Prozent ab dem ersten Euro an. Den Freibetrag von 2.000 Euro für Kryptogewinne gibt es seit 2026 auch nicht mehr.

Quellen und Weiterlesen

  • Legge di Bilancio 2025 (Gesetz Nr. 207/2024), Anhebung der Kryptosteuer auf 33 Prozent ab 2026 Quelle ansehen ↗
  • Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz Nr. 199/2025), bestätigt den Steuersatz von 33 Prozent auf Kryptogewinne ab 1. Januar 2026 (Sekundärquelle) Quelle ansehen ↗
  • Agenzia delle Entrate, Erläuterungen zur Imposta Sostitutiva von 26 Prozent auf Kapitalerträge. Quelle ansehen ↗

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